| Rechtsschutzversicherung Vergleich |
Rechtsschutzversicherung |
|||||||||||||||
| Kontakt |
Sonderbedingungen ARB Gruppenreisen RechtsschutzSonderbedingungen für die Rechtsschutzversicherung bei Gruppenreisen (VerBAV 1988 S. 381) § 1 Versicherungsschutz wird Reisenden während der Teilnahme an einer Gruppenreise gewährt, die vom Versicherungsnehmer organisiert ist oder in dessen Auftrage von einem Reisebüro bzw. Verkehrsunternehmer durchgeführt wird. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Besteigen des Verkehrsmittels bei der Anreise und endet mit dem Verlassen des Verkehrsmittels nach der Rückreise. § 2 Der Versicherungsschutz umfaßt
§ 3 Ausgeschlossen ist der Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
§ 4 Im übrigen gelten die §§ 1-20 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB).
|
AGB | |||||||||||||