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Sonderbedingungen ARB Sportboot-Rechtsschutz
Sonderbedingungen für die Sportboot-Rechtsschutzversicherung (VerBAV 1990 S. 178) § 1 GegenstandVersicherungsschutz wird für das im Versicherungsschein bezeichnete Segelboot oder Motorboot dem Eigentümer oder dem Charterer sowie dem berechtigten Schiffsführer und den Crewmitgliedern jeweils in dieser Eigenschaft gewährt. § 2 UmfangDer Versicherungsschutz umfaßt
§ 3 Örtlicher GeltungsbereichVersicherungsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt und im Falle eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist. § 4 VersicherungssummeDie Versicherungssumme beträgt 50.000 Euro (davon nach § 2 Abs. 1 ARB bis zu 25.000,- Euro für Strafkautionsdarlehen im Ausland) je Versicherungsfall. § 5 Anzuwendendes RechtDie in §§ 22 Absätze 5 bis 7 ARB enthaltenen Regelungen gelten analog auch für die Sportboot-Rechtsschutzversicherung. Soweit vorstehend nicht etwas vereinbart, gelten die §§ 1 - 20 ARB sowie die nachstehend aufgeführten Klauseln:
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