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Rechtsschutzversicherung |
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Sonderbedingungen ARB Sportverband- RechtsschutzSonderbedingungen für die Sportverband-Rechtsschutzversicherung (VerBAV 1980 S. 211) § 1 Versicherungsschutz wird dem Sportverband, den ihm angeschlossenen Fachverbänden und Vereinen sowie deren gesetzlichen Vertretern und Angestellten für die Wahrnehmung von satzungsgemäßen Verbands- und Vereinsaufgaben gewährt. Außerdem erhalten die Vereinsmitglieder Versicherungsschutz für jede Tätigkeit, die gemäß der Satzung dem Vereinszweck dient. § 2 Der Versicherungsschutz umfaßt:
§ 3 Der Versicherungsschutz kann auf die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen ausgedehnt werden, doch ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen hinsichtlich solcher Verträge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Spielertransfer und dessen Vermittlung stehen.
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AGB | |||||||||