| Rechtsschutzversicherung Vergleich |
Rechtsschutzversicherung |
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Sonderbedingungen ARB Windsurfer-RechtsschutzSonderbedingungen für die Windsurfer- Rechtsschutzversicherung (VerBAV 1981 S. 189) § 1 Versicherungsschutz wird dem Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Benutzer des im Versicherungsschein bezeichneten Windsurf-Brettes sowie in seiner Eigenschaft als Besitzer oder Benutzer fremder, nicht in seinem Eigentum stehender, Windsurf-Bretter gewährt. § 2 Der Versicherungsschutz umfaßt
§ 3 Ausgeschlossen ist der Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Ereignissen, die im Zusammenhang mit einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit der versicherten Person eintreten. § 4 Im übrigen gelten die §§ 1 - 20 sowie in analoger Anwendung § 22 Absatz 7 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB).
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